Gemäß Artikel 11 des Gesetzes vom 24. Februar 2017 über die Erlangung des Titels eines Spezialisten in den Bereichen des Gesundheitswesens muss eine Person, die sich um eine Spezialisierungsausbildung bewirbt, über das Bildungsüberwachungssystem (Systemu Monitorowania Kształcenia) (SMK) einen Antrag auf Beginn der Spezialisierungsausbildung bei dem Woiwoden einreichen, der für den Bereich der Woiwodschaft zuständig ist, in dem sie die Spezialisierungsausbildung absolvieren möchte.
Der Antrag ist zwischen dem 15. November und dem 15. Dezember zu stellen – für Qualifikationsverfahren, die zwischen dem 16. Dezember und dem 15. Januar durchgeführt werden.
Informationen über die Einrichtung eines Kontos im SKM und über die Verleihung von Befugnissen: HIER
Informationen zu den Spezialisierungen: HIER
PRAKTISCHE INFORMATIONEN
Wir ermutigen diejenigen, die an einer Spezialisierung interessiert sind, jetzt ein SKM-Konto einzurichten und sich zu qualifizieren, damit sie die Möglichkeit haben, sich zu bewerben, wenn die Einstellungsphase beginnt.
