Am 02.09.2024 erhielten wir vom Zentrum für medizinische Weiterbildung die Akkreditierung zur Durchführung der Spezialisierungsausbildung im Bereich Suchtpsychotherapie.
Die Rekrutierung für die Spezialisierungsausbildung im Bereich der Suchtpsychotherapie wird vom 15. November 2024 bis zum 15. Dezember 2024 durch das Woiwodschaftsamt Großpolen durchgeführt.
Das Qualifikationsverfahren und die Spezialisierungsausbildung werden in Übereinstimmung mit folgenden Bestimmungen durchgeführt:
1. Dem Gesetz vom 24. Februar 2017 über die Erlangung des Titels eines Spezialisten in den Bereichen des Gesundheitswesens mit späteren Änderungen: GESETZ
2. Der Verordnung des Gesundheitsministers vom 13. Juni 2017 über die Spezialisierung in den für die VERORDNUNG DES GESUNDHEITSMINISTERS
3. Dem Programm der Spezialisierungsausbildung im Bereich der Suchtpsychotherapie (im Folgenden „Spezialisierungsprogramm“ genannt): AUSBILDUNGSPROGRAMM
Die Ausbildung richtet sich an Personen, die einen beruflichen Abschluss als Master of Science oder Master of Engineering oder einen gleichwertigen Abschluss in folgenden Bereichen erworben haben:
• Medizin,
• Krankenpflege,
• Geburtshilfe,
• Sozialarbeit,
• Psychologie,
• Pädagogik,
• Sonderpädagogik,
• Soziologie,
• Resozialisierung,
• öffentliche Gesundheit,
• Familienwissenschaften.
Die Spezialisierungsausbildung im Bereich der Suchtpsychotherapie dauert 4 Jahre und umfasst 10 Module, darunter 23 Spezialisierungskurse und 8 Fachpraktika sowie einen einheitlichen Spezialisierungskurs.
Die Spezialisierungsausbildung umfasst 1736 Stunden Spezialisierungsausbildung, die von einer akkreditierten Ausbildungseinheit organisiert wird, darunter 1016 Stunden Spezialisierungskurse und 720 Stunden Fachpraktika sowie ein Grundpraktikum von 5048 Stunden beruflicher Tätigkeiten im Einklang mit dem Spezialisierungsprogramm.
Wer die Spezialisierungsausbildung abgeschlossen hat, kann die staatliche Spezialisierungsprüfung (PESoz) ablegen, die vom Zentrum für medizinische Prüfungen (CEM) in Łódź organisiert wird. Nach bestandener staatlicher Spezialisierungsprüfung wird ihm der Titel eines Spezialisten für Suchtpsychotherapie verliehen.
